ERFOLG vor dem Landgericht Göttingen (LG)! Der willkürliche Entzug von Konten ist rechtswidrig! Die Sparkasse Göttingen hatte das Konto der Roten Hilfe im Dezember 2025 gekündigt. Diese wehrte sich dagegen – mit unserer Unterstützung. Bereits im Eilverfahren hatten das LG Göttingen und das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) zugunsten der Roten Hilfe entschieden. Jetzt hat das LG auch im Hauptsacheverfahren klargestellt: Die Sparkasse darf Konten nicht ohne ausreichende Begründung kündigen.


10/8/2026, 1 engagement



































